Wir setzen uns für Ihre Rechte ein.
Als eine der ältesten Anwaltskanzleien in Luzern vertreten wir schweizweit seit über 30 Jahren Ihre rechtlichen Interessen. Unser Anspruch ist nicht nur die Ausarbeitung einer juristischen Sofortlösung, sondern Ihre Probleme und Belastungen nachhaltig zu lösen und einen Mehrwert für Sie zu schaffen.
Expertise
Möchten Sie Ihre Interessen vertraglich absichern lassen oder haben Sie Fragen in Bezug auf einen bestehenden Vertrag?
Wir beraten juristische und natürliche Personen in allen Bereichen des allgemeinen Vertragsrechts. Zu unseren Dienstleistungen zählen unter anderem das Ausarbeiten, Umsetzen und Prüfen der folgenden Verträge.
Beispielsweise:
- Kaufverträge
- Arbeitsverträge
- Leasingverträge
- Werkverträge
- Darlehensverträge
- Lizenzverträge
- Dienstleistungsverträge
- Sponsoringverträge
- Maklerverträge
- Schenkungsverträge
- Miet- und Pachtverträge
- Unterhaltsverträge
Benötigen Sie als geschädigte Person (Opfervertretung) Unterstützung oder wird Ihnen die Begehung einer Straftat vorgeworfen?
Wir beraten und verteidigen Privatpersonen sowie Unternehmen in allen Bereichen des Strafrechts und den strafrechtlichen Nebengebieten (Drogendelikte, Verkehrsdelikte, Tierschutzdelikte, etc. ). Sowohl im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren als auch vor Gericht.
Beispielsweise:
- Sie wurden Opfer einer Straftat
- Wenn sie Strafanzeige stellen möchten
- Bei Hausdurchsuchungen
- In allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts
- Bei Körperverletzungsdelikten
- Eigentumsdelikten
Benötigen Sie Unterstützung in einem Migrationsverfahren oder haben Sie Fragen zu Ihrem rechtlichen Status in Bezug auf Ihr Aufenthaltsrecht?
Gerne beraten und betreuen wir Sie in sämtlichen Fragen zum Migrationsrecht.
Beispielsweise:
- Arbeitsbewilligung und Aufenthaltsbewilligung (wenn z.B. Ihr B oder C Ausweis nicht verlängert wird)
- Familiennachzug (Kann Partner oder Kinder in die Schweiz nachziehen?)
- Niederlassungsbewilligung
- Einbürgerung
Benötigen Sie Unterstützung bei der Wahrung Ihrer Interessen als geschädigte Person (Opfer) in einem Verkehrsfall oder haben Sie eine strassenverkehrsrechtliche Verfehlung begangen?
Wir vertreten Ihre Interessen in allen Bereichen des Strassenverkehrsgesetzes und beraten und vertreten Sie gegenüber Versicherungen, Behörden, Gerichten oder der Polizei.
Beispielsweise:
- Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalls
- Ihnen droht ein Führerausweisentzug
- Ihre Fahreignung wird infrage gestellt und muss abgeklärt werden
- Sie haben eine Verkehrsverletzung begangen (Alkohol, Geschwindigkeitsüberschreitung etc.)
- Sie sind in einen Unfall verwickelt als Geschädigter oder als Schädiger
Benötigen Sie rechtliche Beratung oder Unterstützung im Mietrecht, sei es in Bezug auf Ihre Vermieter- oder Mieterrechte oder Fragen zur Mietvertragsabwicklung?
Gerne überprüfen oder gestalten wir Ihre Miet- sowie Pachtverträge und vertreten Sie, sofern nötig, vor Behörden, Gerichten oder gegenüber anderen Parteien.
Beispielsweise:
- Fragen der Mietzinsgestaltung (Anfechtung der Mietzinserhöhung, Überwälzung von Mehrleistungen etc.)
- Anfechtung von Kündigungen
- Mieterstreckungen
- Forderungen aller Art (Ihr Mieter bezahlt den Mietzins nicht? Die Wohnung weist Mängel auf? Die Liegenschaft soll saniert werden? etc.)
- Ausweisung von Mietern und Pächtern
Benötigen Sie rechtliche Beratung oder Unterstützung im Arbeitsrecht, sei es in Bezug auf Arbeitsverträge, Kündigungen, Lohnansprüche oder andere arbeitsbezogene Angelegenheiten?
Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Ebenso vertreten wir Sie vor Schlichtungsbehörden, Gerichten, Schiedsgerichten oder weiteren Behörden.
Beispielsweise:
- Vertretung in Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten (Kündigung, Arbeitszeugnis, Konkurrenzverbot etc.)
- Gestaltung von Arbeitsverträgen oder Personalreglementen
- Lohn- oder Bonusforderungen
- Diskriminierung oder Probleme am Arbeitsplatz (Mobbing, sexuelle Belästigung etc.)
Stehen Sie vor komplexen familiären Herausforderungen und benötigen professionelle rechtliche Begleitung?
Wir beraten und vertreten Sie im Bereich des Familienrechts. Wenn Sie eine Trennung in Erwägung ziehen, während einer Scheidungsklage, aber auch wenn Sie bereits getrennt sind und sich Fragen zum (Kindes-)Unterhalt stellen.
Beispielsweise:
- Rechtsberatung bei einer Scheidung sowie Vertretung im Scheidungsverfahren bis zum Urteil
- Eheverträge
- Ausarbeitung einer Trennungsvereinbarung
- Unterhalt (nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Betreuungsunterhat etc.)
- Kinderbelange (Sorgerecht, Obhut, Besuchsrecht etc.)
- Abänderung des Scheidungsurteils
Suchen Sie nach rechtlicher Unterstützung im Erbrecht, sei es in Bezug auf die Planung Ihres Nachlasses, die Regelung von Erbschaftsangelegenheiten oder die Durchsetzung Ihrer Erbrechtsansprüche?
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche oder der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen. Ebenso bieten wir Ihnen das Erarbeiten von Erbverträgen sowie Testamenten und die Durchführung von Willensvollstreckungen an.
Beispielsweise:
- Erbstreitigkeiten (Anfechtung von Testamenten und Erbverträgen)
- Nachlassplanung (Familienstiftungen, Unternehmensnachfolge etc.)
- Erbverträge, Testamente und Vermächtnisse
- Erbvorbezüge und Schenkungen
- Willensvollstreckungen
- Vorsorgeaufträge und Patientenverfügungen
- Beratung von Erbengemeinschaften
Suchen Sie nach einem neutralen Mediator, um Konflikte in einer aussergerichtlichen, unterstützenden und kooperativen Umgebung zu lösen?
Unser unparteiischer Mediator hilft Ihnen bei der Suche nach einer einvernehmlichen, individuellen und tragfähigen Lösung und berät Sie während des ganzen Prozesses juristisch.
Beispielsweise:
- Scheidung, Trennung oder wenn es um das Sorgerecht/ Besuchsrecht geht
- Konflikte am Arbeitsplatz
- Konflikte mit Nachbarn (Lärm, Schmutz, Hausordnung, Pflanzen etc.)
- Konflikt zwischen der Erbengemeinschaft (und dem Willensvollstrecker)
Benötigen Sie rechtliche Beratung oder Unterstützung im Gesellschaftsrecht, sei es in Bezug auf Unternehmensgründungen, Vertragsangelegenheiten zwischen Gesellschaftern oder die Auflösung von Gesellschaften?
Wir beraten Sie in sämtlichen Bereichen einer aktuellen oder zukünftigen Geschäftstätigkeit. Unsere Beratung erstreckt sich dabei über sämtliche Lebenszyklen einer Unternehmung. Von der Gründung, bei Kapitalerhöhungen, über eine mögliche Reorganisation bis hin zu einer Liquidation.
Beispielsweise:
- Gründung und Strukturierung von Unternehmen
- Gestaltung und Verhandlung von Verträgen
- Unternehmensübernahmen
- Liquidation von Unternehmen
- Kapitalerhöhungen
Suchen Sie nach einem erfahrenen Notar oder einer erfahrenen Notarin, um wichtige Dokumente oder rechtliche Transaktionen notariell zu beglaubigen?
Wir unterstützen Sie im gesamten Bereich des öffentlichen Notariats und nehmen sämtliche öffentlichen Beurkundungen im Kanton Luzern vor. Dabei erarbeiten wir mit Ihnen massgeschneiderte öffentliche Urkunden.
Beispielsweise:
- Gründung einer AG, GmbH oder einer Stiftung
- Grundstückkaufverträge (Kaufvertrag, gemischte Schenkung etc.)
- Pfandverträge
- Begründung von Dienstbarkeiten (Wohnrecht, Nutzniessung, Fahrwegrecht etc.)
- Testament oder Erbverträge und Vorsorgeaufträge
- Beglaubigung Ihrer Unterschrift
Kostenloses Erstgespräch
An einem unverbindlichen telefonischen Erstgespräch bieten wir Ihnen die Möglichkeit, uns Ihr Anliegen vorzutragen. Wir können dringende Fragen unkompliziert klären und Ihnen Auskunft über das weitere Vorgehen erteilen. Eine vertiefte Analyse und die rechtliche Beratung erfolgen jedoch erst im Rahmen des Mandatsverhältnisses.
Dauer ca. 10 Minuten
Sie erzählen uns von Ihrem Anliegen
Klärung dringlichster Fragen und Skizzierung Vorgehen
Rezensionen
Die Zufriedenheit unserer Klienten steht bei uns an oberster Stelle.
FAQs
Sie können uns jederzeit telefonisch oder per E-Mail für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren.
In der Regel bemisst sich das Anwaltshonorar nach Stundenaufwand, wobei unter anderem auch die Umstände, die Schwierigkeit und Bedeutung der Sache, die Berufserfahrung des Anwalts und der Verfahrensausgang berücksichtigt werden können. Bei der Übernahme des Mandates klären wir Sie über die konkreten Kosten in Ihrem Fall auf und halten dies schriftlich fest.
Hatten Sie unverschuldet einen Unfall und/oder es besteht eine Haftungsgrundlage, haben Sie grundsätzlich keine Anwaltskosten zu tragen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben und eine Deckung besteht, müssen Sie grundsätzlich ebenfalls keine Anwaltskosten zu bezahlen.
Das hängt im Wesentlichen davon ab, für welche Rechtsgebiete Sie eine Versicherung abgeschlossen haben. Im Übrigen ist stets darauf zu achten, ob Sie für den konkreten Fall einen Anwalt frei wählen dürfen oder nicht. Am besten melden Sie jeden Fall vorab bei Ihrer Versicherung an, damit der Umfang der Kostenübernahme durch die Versicherung konkret geklärt werden kann. Bei Fragen oder Unklarheiten unterstützen wir Sie gerne.
Nein, wir betreuen Klienten aus der ganzen Schweiz und sind als prozessierende Rechtsanwälte vor allen Schweizer Gerichten zugelassen.
Der Staat gewährt Personen, die nicht über genügend finanzielle Mittel verfügen, grundsätzlich einen Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege. Die unentgeltliche Rechtspflege wird jedoch nur gewährt, wenn der Prozess nicht aussichtslos erscheint. Wir helfen Ihnen und beraten Sie gerne beim Einreichen des Gesuches.
Die Prozesskosten setzen sich aus den Gerichts- und den Parteikosten zusammen. Die konkrete Höhe der Prozesskosten wird von den einzelnen Kantonen festgelegt und ist abhängig vom Streitwert sowie des zuständigen Gerichtes. Bei der Risikoeinschätzung und der Frage, ob sich ein Prozess im Hinblick auf die Kosten lohnt, beraten wir Sie gerne.
In der Schweiz gibt es grundsätzlich keine Anwaltspflicht. Bei komplexen Sachverhalten, hohen Streitwerten oder wenn die Gegenpartei über einen Anwalt verfügt bzw. wenn ein Gang vor Gericht bevorsteht, empfehlen wir Ihnen in Kontakt mit uns zu treten und einen Anwalt zu beauftragen.
Bei Verkehrsunfällen, Sportunfällen und Arbeitsunfällen, welche für Sie eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben, empfehlen wir Ihnen ebenfalls den Beizug eines Rechtsanwalts.
Eine frühzeitige Beratung ist empfehlenswert. Sollten sich die offenen Fragen nicht im ersten Beratungsgespräch lösen, erhöht dies oft die Gewinnchancen und vermeidet lange, unnötige Prozesse.
Bitte bringen Sie zum Gespräch alle relevanten Dokumente und Unterlagen mit. Wichtig ist, dass Sie keine Informationen verschweigen, auch wenn diese unangenehm erscheinen. Nur so können wir Ihnen die bestmögliche Beratung garantieren.
Durch das Anwaltsgeheimnis sind alle Informationen, welche Sie Ihrem Anwalt mitteilen, streng vertraulich und dürfen niemandem mitgeteilt werden. Zudem gilt das Verbot der Interessenskollision. Der Anwalt darf also nicht zwei Personen mit entgegenstehenden Interessen anwaltlich vertreten.