Krankheit
Eine plötzliche Krankheit oder Invalidität kann Ihr Leben komplett verändern. Dabei unterstützen wir Sie im rechtlichen Bereich bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber der Invalidenversicherung (IV), der Krankentaggeldversicherung, Ihrem Arbeitgeber, privaten Zusatzversicherungen und gegenüber von Pensionskassen.
Die Invalidenversicherung bietet im Krankheitsfalle einerseits Eingliederungsmassnahmen und andererseits Geldleistungen an. Wir beraten Sie von der Anmeldung bei der Invalidenversicherung bis hin zu der gerichtlichen Durchsetzung Ihres Anspruchs auf eine Invalidenrente.
Wenn Ihr Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat, so erhalten Sie weiterhin Lohn für eine bestimmte Dauer, welche von der konkreten Versicherungspolice abhängig ist. Ansonsten ist der Arbeitgeber, abhängig von der Anstellungsdauer, verpflichtet während mindestens drei Wochen bis zu einem Maximum von vier Monaten weiterhin Ihren Lohn zu bezahlen.
Wenn Sie eine Invalidenrente (IV) erhalten und in der beruflichen Vorsorge versichert sind, so erhalten Sie von Ihrer Pensionskasse grundsätzlich zudem eine ergänzende Invalidenrente.
Wir sind als spezialisierte Rechtsanwälte u.a. in den folgenden Kategorien für Sie tätig:
- Chronische Krankheiten
- Längerfristige Erkrankungen
- Unheilbare Krankheiten
- Psychische Erkrankungen
- Eingliederungsmassnahmen
- Invalidenrente
- Hilflosenentschädigung
- Assistenzbeitrag
Die Advokaturgemeinschaft vertritt ausschliesslich betroffene Personen und hat eine Zusammenarbeit mit Versicherungen stets abgelehnt. Dies erlaubt es uns, mit aller Konsequenz und ohne Kompromisse gegen die grossen Versicherungsgesellschaften vorzugehen und die Ihnen zustehenden Rechte durchzusetzen. Es ist uns ein grosses Anliegen, die Interessen unserer Klientinnen und Klienten unabhängig zu vertreten.
Kostenloses Erstgespräch
An einem unverbindlichen telefonischen Erstgespräch bieten wir Ihnen die Möglichkeit, uns Ihr Anliegen vorzutragen.