Die Advokaturgemeinschaft (RA Marco Unternährer) hat vor Kantonsgericht ein positives Urteil betreffend einer UV-Rentenrevision erstritten. Die zuständige Unfallversicherung hatte eine bestehende Unfallrente durch ein medizinisches Revisionsgutachten aufgehoben.
Das Gericht hat dem Antrag von Seiten der Advokaturgemeinschaft stattgegeben und festgestellt, dass das Revisionsgutachten medizinisch nicht nachvollziehbar aufzeigen konnte, dass sich der medizinische Sachverhalt seit der ursprünglichen Unfallrentenverfügung wesentlich verändert habe.