Urteil 8C_440/2024 vom 12. Dezember 2024

Im Urteil 8C_440/2024 befasste sich das Bundesgericht mit einer Beschwerde gegen eine IV-Verfügung aufgrund eines PMEDA-Gutachtens. 

Im Oktober 2023 veröffentlichte die Eidgenössische Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB) eine Empfehlung zur Beendigung der Vergabe von Gutachtensaufträgen an die PMEDA. Am selben Tag gab das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) bekannt, die Invalidenversicherung komme dieser Empfehlung nach und würde keine Gutachtensaufträge mehr an die PMEDA vergeben. 

Gestützt auf diesen Bericht reichte der Versicherte im November 2023 ein Revisionsgesuch gegen das Urteil 8C_462/2023 des Bundesgerichts ein, worauf wiederum nicht eingetreten wurde. Im Anschluss daran liess der Versicherte Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten führen und die Aufhebung der kantonalen Urteile sowie die Gutheissung des Revisionsgesuchs beantragen. Zudem wurde die Rückweisung an die IV-Stelle zur neuen gutachterlichen Abklärung sowie Erbringung der gesetzlichen Leistungen nach Massgabe eines Invaliditätsgrades von mindestens 40% beantragt.  

Das Bundesgericht wies die Beschwerde mit Urteil vom 12.12.2024 ab. Dies unter Berücksichtigung des Urteils 8C_122/2023, wonach die Feststellungen der EKQMB nicht dazu führen, dass sämtliche bei der PMEDA eingeholten Gutachten per se ihren Beweiswert verlieren und rechtskräftig abgeschlossene Verfahren nicht allein deshalb wieder aufgenommen werden, weil ein Entscheid auf Basis eines Gutachtens der PMEDA gefällt wurde. Vielmehr sei im Einzelfall zu prüfen, ob die Voraussetzungen für ein revisionsweises Zurückkommen auf einen rechtskräftigen Entscheid erfüllt sind, was im vorliegenden Fall nicht gegeben sei. 

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