Teilweiser Freispruch vor Bezirksgericht Schwyz erwirkt

Das Bezirksgericht Schwyz hat einen Beschuldigten (vertreten durch RA P. Sonntag) vom Hauptvorwurf, er habe eine Kollision zwischen zwei Fahrzeugen verursacht, freigesprochen (Urteil vom 14.03.2025, SEO 2024 38).

Trotz eines nicht eindeutigen Beweisergebnisses ging die Staatsanwaltschaft von Beginn an davon aus, dass der Beschuldigte – und nicht der ebenfalls am Unfall beteiligte Fahrzeuglenker – den Unfall verursacht habe. Gegen Letzteren wurde gar kein Verfahren eröffnet, obwohl der Beschuldigte die Vorwürfe stets bestritten hatte. Zudem verweigerte die Staatsanwaltschaft die Einvernahme einer Zeugin, welche die Kollision beobachtet hatte.

Für den Beschuldigten endete das Verfahren mit einem versöhnlichen Freispruch betreffend den Hauptvorwurf, der jedoch nur durch erheblichen persönlichen Einsatz und Ausdauer möglich wurde. Der Fall unterstreicht einmal mehr, wie essenziell eine objektive und ergebnisoffene Untersuchung durch die Strafverfolgungsbehörden ist, um Fehlannahmen zu vermeiden und die Rechte von Beschuldigten zu wahren.

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