Die Advokaturgemeinschaft (RA P. Sonntag) hat vor Kantonsgericht Schwyz ein positives Urteil für einen Unfallgeschädigten erstritten (BEK 2023 58, Beschluss v. 27.11.2023). Die Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren gegen den Beschuldigten eingestellt, ohne dabei die strafprozessualen Regeln einzuhalten. Die Staatsanwaltschaft wird sich somit erneut mit der Sache auseinandersetzen müssen.