Am Freitag, 3. Juli 2020, um zirka 15.35 Uhr, fuhr ein Lieferwagenlenker auf dem Überholstreifen der Autobahn A5 in Richtung Verzweigung Luterbach/Autobahnanschluss A1. Aufgrund von stockendem Verkehr bremste er, worauf der nachfolgende Personenwagenlenker ebenfalls stark abbremsen musste. Der dritte in den Unfall involvierte Personenwagenlenker bemerkte das Bremsmanöver nach ersten Erkenntnissen zu spät. In der Folge kam es zu einer Auffahrkollision mit drei beteiligten Fahrzeugen.
Durch die Kollision verletzten sich der 82-jährige Lenker und dessen 87-jährige Mitfahrerin des mittleren Fahrzeuges schwer. Der Lenker verstarb nach erfolgloser Reanimation noch auf der Unfallstelle.
Die Advokaturgemeinschaft (Rechtsanwalt D. Unternährer) vertritt die rechtlichen Interessen der Opferfamilie im Straf- und Zivilverfahren.