Die Advokaturgemeinschaft vertritt die rechtlichen Interessen der Opferfamilie eines infolge eines Verkehrsunfalls im September 2022 in Oberhof tödlich verstorbenen Velofahrers.
Das Bezirksgericht Laufenburg hat den Unfallverursacher u.a. der fahrlässigen Tötung gemäss Art. 117 StGB schuldig gesprochen.