Militärversicherung muss für Spätfolgen nach dem 01.07.1994 einstehen

Die Advokaturgemeinschaft (RA Marco Unternährer) erstritt vor Bundesgericht einen veröffentlichten Leitentscheid (Urteil Bundesgericht 8C_86/2018, veröffentlicht in der amtlichen Sammlung BGE143 V 446).

Das Bundesgericht führte in seinem Urteil aus, dass die Militärversicherung für nachgewiesene Spätfolgen auch dann leistungspflichtig sei, wenn ein entsprechendes Ereignis nach heutigem Recht nicht mehr versichert sei, sofern die ursprüngliche Schädigung nach damaligem Recht versichert gewesen sei. Die Militärversicherung durfte also ihre Leistungspflicht nicht bereits aus dem Grund verneinen, dass nach heutigen Recht J+S Veranstaltungen nicht mehr von der Militärversicherung erfasst werden.

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