Freispruch vor Bezirksgericht Hochdorf erwirkt

Das Bezirksgericht Hochdorf hat einen Beschuldigten (vertreten durch RA P. Sonntag), der wegen einer SVG-Widerhandlung und falscher Anschuldigung angeklagt war, vollumfänglich freigesprochen (Urteil vom 27.02.2025, 3Q3 24 27).

Besonders brisant an diesem Fall war die fehlerhafte, einseitige und unvollständige Untersuchung durch die Strafverfolgungsbehörden. Entlastende Umstände wurden entweder gar nicht oder nur unzureichend geprüft. Dadurch sah sich der Beschuldigte gezwungen, unter erheblichem eigenem Aufwand die materielle Wahrheit selbst zu ermitteln und Beweismittel eigenständig zu beschaffen.

Mit dem Freispruch endete die Angelegenheit für den Beschuldigten gerecht, da das fehlerhafte Beweisergebnis des Untersuchungsverfahrens noch korrigiert werden konnte. Der Fall verdeutlicht eindrücklich, wie essenziell eine sorgfältige, objektive und ergebnisoffene Untersuchung durch die Strafbehörden ist, um rechtsstaatliche Grundsätze zu wahren und Fehlurteile zu vermeiden.

Artikel teilen