Entscheid vom 24.07.2024 des Verwaltungsgerichts des Kantons Obwalden (VB 23/018/AWL)

Die Advokaturgemeinschaft, Herr Rechtsanwalt Marco Unternährer, hat vor Verwaltungsgericht des Kantons Obwalden ein positives Urteil gegen die SUVA erstritten. Ausgangslage des Streits war ein Arbeitsunfall eines Zimmermanns. Dabei fiel ihm ein Balken auf seine Schulter. Es stellten sich sofort Beschwerden ein.

Der aktenbeurteilende SUVA-Arzt stellte die Behauptung auf, es handle sich bei der nachfolgend eingetretenen Arbeitsunfähigkeit nicht um eine Unfallfolge. Die Arbeitsunfähigkeit beruhe auf krankhaften Vorzuständen.

Herr Rechtsanwalt Marco Unternährer konnte gegenüber dem urteilenden Gericht in medizinischer Hinsicht zusammen mit dem behandelnden Operateur und den Ärzten der Universitätsklinik Balgrist nachvollziehbar erklären, dass es ohne dieses Unfallereignis nicht zu einem derartigen Verlauf gekommen wäre. Das Gericht kam deshalb zum Schluss, dass auf die Facharztberichte des SUVA-Arztes nicht abgestellt werden könne, da diesbezüglich erhebliche Zweifel an deren Nachvollziehbarkeit vorliegen würden.

Der Fall wurde zur Einholung eines neutralen orthopädischen medizinischen Gutachtens an die SUVA zurückgewiesen.

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