Rechtsanwalt M. Unternährer von der Advokaturgemeinschaft vertrat die rechtlichen Interessen der Opferfamilie beim Brand des Sporthotels Kurhaus Melchsee-Frutt im Januar 2004.
Das Obergericht Obwalden hat im Fall des Hotelbrandes auf Melchsee-Frutt die Urteile der Vorinstanz für den Besitzer und den Direktor bestätigt. Sie wurden der fahrlässigen Tötung respektive Körperverletzung schuldig gesprochen. Die Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen konnten erfolgreich durchgesetzt werden.